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PARTNERSCHAFTSABKOMMEN

PRÄAMBEL

(1) Die Trading Pit Challenge GmbH (nachfolgend "TTP Challenge GmBH" oder "Gesellschaft" genannt) ist eine beim Justizamt des Fürstentums Liechtenstein unter der Registernummer FL-0002.693.417-1 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein. Gemäss Statuten besteht der Zweck der Gesellschaft darin, auf ihrer Plattform alle Dienstleistungen anzubieten, die den Börsenhandel und den Betrieb von Handelssystemen unterstützen. Die TTP Challenge GmbH entwickelt und testet Technologien, Software und Systeme für Finanzmarkt-Handelsmodelle und bietet Schulungen und Dienstleistungen im Bereich des Finanzmarkthandels an. Darüber hinaus bietet das Unternehmen ein simuliertes Finanzmarktspiel mit verschiedenen Challenges an.

(2) Der Affiliate ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Affiliate der TTP Challenge GmbH werden möchte, in Übereinstimmung mit den hierin dargelegten Bedingungen und stimmt diesen Bedingungen zu und akzeptiert sie, und das Unternehmen genehmigt den Antrag des ersteren, ein Affiliate zu werden (im Folgenden der "Affiliate").

(3) Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung von potentiellen Teilnehmern/Kunden/Traders für das von der TTP Challenge GmbH angebotene Finanzmarktspiel und dessen weitere Dienstleistungen sowie ggf. der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der TTP Challenge GmbH bzw. deren Schwestergesellschaft, der The Trading Pit Champions GmbH, die je nach Status des Teilnehmers unterschiedlich ausgestaltet ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Affiliate nicht als Erfüllungsgehilfe oder gebundener Vermittler der TTP Challenge GmbH handelt und eine Delegation nicht genehmigungspflichtig ist.

(4) Ferner können beide im Folgenden getrennt als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

§ 1 Umfang der Aufgaben

(1) Der Affiliate wird Interessenten ("Kunde(n)") an die TTP Challenge GmbH verweisen, die sich für das von TTP angebotene Finanzmarktspiel und/oder weitere Dienstleistungen sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit der TTP Challenge GmbH oder ihrer Schwestergesellschaft, der The Trading Pit Champions GmbH, interessieren (Nachweisverweisung). Der Affiliate erhält einen oder mehrere eindeutige Tracking-Links ("Affiliate-Link"), mit dessen Hilfe die Aktivitäten des Affiliates identifiziert und die monatlichen Gebühren des Affiliates berechnet werden. Der Affiliate-Link ist auch ein eindeutiger Hyperlink zu der/den Haupt-Website(s) des Unternehmens, der es dem Affiliate ermöglicht, potenzielle Kunden auf die Haupt-Website(s) des Unternehmens zu verweisen, wodurch die TTP Challenge GmbH in die Lage versetzt wird, den Affiliate zu identifizieren, der diesen spezifischen Kunden zum Zwecke der Berechnung der Vergütung des Affiliates vermittelt hat. Der Affiliate wird den Affiliate-Link auf seinem/ihren Online-Portal(en)/Webseiten/ Social-Media-Kanälen veröffentlichen, oder er wird ihn direkt den Kunden zur Verfügung stellen, um sich bei TTP Challenge GmbH zu registrieren. Durch die Registrierung bei TTP Challenge GmbH mit einem Affiliate-Link erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er von dem Affiliate und TTP Challenge GmbH kontaktiert werden möchte. Darüber hinaus erhält der Affiliate Zugang zu einem Online-Dashboard, in dem er seine Affiliate-Links verwalten, von der TTP Challenge GmbH zur Verfügung gestellte digitale Werbemittel herunterladen und Berichte mit Informationen über alle vermittelten Kunden und die erzielte Vergütung einsehen kann.

(2) Es wird klargestellt, dass der Affiliate auch eine natürliche Person, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs handelt, oder eine juristische Person, die der Affiliate an TTP Challenge GmbH verweist, zur Erbringung der gleichen Art von Leistungen wie der Affiliate und zur Bindung an die Bedingungen dieses Vertrags verweisen kann ("Second Tier Affiliate").

(3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Affiliate nicht berechtigt ist, Finanzdienstleistungen oder sonstige Tätigkeiten im Auftrag der TTP Challenge GmbH zu erbringen. Dem Affiliate ist es im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausdrücklich untersagt, Tätigkeiten auszuüben, die über die bloße Vermittlung von potentiellen Kunden hinausgehen oder durch Handlungen und/oder Erklärungen auch nur den Anschein zu erwecken, zu solchen Tätigkeiten befugt zu sein. Insbesondere verpflichtet sich der Affiliate, die tatsächliche Abwicklung des 2.

Finanzmarktspiels, etwaige weitere Dienstleistungen oder ein daraus resultierendes Kooperations- oder Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der TTP Challenge GmbH durch die TTP Challenge GmbH selbst durchführen zu lassen.

Es wird weiters ausdrücklich festgehalten, dass dem Affiliate der Umfang und die Grenzen seiner hier allein gegenständlichen Tätigkeit als Nachweisvermittler, insbesondere nach liechtensteinischem Recht und allfällige Grenzen nach dem Recht seines Wohnsitzes, bekannt sind und er sich hierüber hinreichend informiert hat. Der Affiliate verpflichtet sich gegenüber der TTP Challenge GmbH, die im Rahmen seiner Tätigkeit bestehenden regulatorischen Grenzen einzuhalten und nicht zu überschreiten.

(4) Vertragspartner des Traders in Bezug auf das Finanzmarktspiel und das anschließende Vertragsverhältnis ist ausschließlich die TTP Challenge GmbH. Der Affiliate ist verpflichtet, den Interessenten/Kunden klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass er nur als Vermittler tätig ist und zu keiner weiteren Tätigkeit im Namen oder für Rechnung von TTP Challenge berechtigt ist.

(5) Der Affiliate ist lediglich berechtigt, seine Tätigkeit (Vermittlung von Nachweisen) auszuüben, aber nicht verpflichtet, dies zu tun oder sonst etwas in dieser Hinsicht zu unternehmen. Ob und in welchem Umfang der Affiliate daher im Rahmen dieser Vereinbarung tätig wird, liegt jeweils ausschließlich in seinem Ermessen und seiner eigenen Entscheidung.

(6) Die TTP Challenge GmbH ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages oder die Zusammenarbeit mit vom Affiliate vermittelten Personen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Entgelt

(1) Der Affiliate erhält für seine Tätigkeit als Affiliate (Nachweisvermittler) eine Vergütung nach Maßgabe der Anlage 1, die Gegenstand dieses Vertrages ist. Die TTP Challenge GmbH ist berechtigt, die Höhe der Vergütung ggf. unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist entsprechend zu ändern.

(2) Die Vertragsparteien stellen der Vollständigkeit halber klar, dass für von der TTP Challenge GmbH abgelehnte Vertragsanträge des Kunden kein Anspruch auf Vergütung besteht. Es besteht auch kein Vergütungsanspruch für vom Affiliate vermittelte Kunden, die gegen die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und TTP verstoßen, insbesondere durch die Anwendung verbotener Handelspraktiken auf dem Demokonto, wie nachfolgend erläutert:

TTPs Vertragspartnern oder Signalanbietern ist es nicht gestattet, missbräuchliche Strategien auf seinem/ihrem Demokonto zu verwenden oder Handelssignale zu generieren, die auf missbräuchlichen Strategien beruhen, welche die folgenden oder andere Strategien in einer Art und Weise beinhalten können, die die begründete Besorgnis begründet, dass TTP Challenge GmbH durch die Aktivitäten des Signalanbieters einen finanziellen oder sonstigen Schaden erleiden könnte.

• Es ist verboten, auf dem Demokonto eine Handelsmethode anzuwenden, bei der Preisdiskrepanzen oder Störungen auf verschiedenen Märkten für ähnliche oder identische Vermögenswerte ausgenutzt werden, auch bekannt als Arbitrage-Handel.

• Es ist verboten, Hochfrequenzhandelsstrategien auf dem Demokonto auszuführen, bei denen die Mehrzahl der Trades eine Dauer von wenigen Sekunden oder weniger haben.

• Es ist verboten, auf dem Demokonto Bracketing-Strategien (Eröffnung von Pending Orders) bei wichtigen Nachrichten durchzuführen. Der Handel 2 Minuten vor und nach der Veröffentlichung von Finanznachrichten ist nicht erlaubt.

• Es ist verboten, auf dem Demokonto irgendeine andere Technologie einzusetzen, die die Vernetzung der Plattform stört.

• Es ist verboten,:

• absichtlich oder unabsichtlich Handelsstrategien auf dem Demokonto anzuwenden, die Fehler im System ausnutzen, wie z.B. Ungenauigkeiten in der Preisanzeige oder Verzögerungen bei der Aktualisierung.

• auf dem Demokonto mit externen Feeds zu handeln.

• den Handel auf dem Demokonto zu manipulieren, indem sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen, auch zwischen verbundenen Konten oder Konten, die bei verschiedenen Unternehmen geführt werden, handeln oder indem sie gleichzeitig entgegengesetzte Positionen eingehen.

• eine Software auf dem Demokonto, KI, Ultra-High-Speed oder Massendateneingabe zu verwenden, die das System oder die Dienstleistungen manipuliert, missbraucht oder einen unlauteren Vorteil verschafft.

• Gap Trading auf dem Demokonto durchzuführen

• Geschäfte auf dem Demokonto in einer Art und Weise auszuführen, die im Widerspruch zu den Gepflogenheiten des Finanzmarktes steht, oder in einer Art und Weise, die Anlass zu der Besorgnis gibt, dass dem Dienstleister durch die Handlungen des Kunden ein finanzieller oder sonstiger Schaden entstehen könnte (z.B. Überverschuldung, Überexponierung, einseitige Wetten, Kontorollierung).

• Preisdiskrepanzen zwischen dem Plattform-Feed des Kunden und anderen Feeds auszunutzen.

• Handelskoordination oder Copytrading mit anderen Traders oder Konten auf dem Demokonto auszuführen

• Es ist verboten, Expert Advisors auf dem Demokonto einzusetzen, die während der Rollover-Nacht skalieren, indem Markt- oder Pending-Orders verwendet werden.

• Bei der Verwendung von Handelsrobotern (Expert Advisors - EAs), insbesondere bei der Verwendung eines EAs von einem Drittanbieter, kann es sein, dass andere Traders bereits denselben EA und damit genau dieselbe Strategie verwenden. Es ist verboten, dieselbe Strategie in einer Gruppe von Traders auf dem Demokonto zu verwenden.

• Durch die Verwendung eines EAs eines Drittanbieters auf dem Demokonto, dessen Quellcode nicht im Besitz des Signalanbieters ist, läuft der Signalanbieter möglicherweise Gefahr, dass ihm das Bestehen der Challenge und der Übergang zum Skalierungsplan verweigert wird.

• EAs, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, sind verboten:

• kopieren Trades von Signalen anderer Personen

• Tick-Scalping durchführen

• Latenz-Arbitrage-Handel durchführen

• Reverse-Arbitrage Handel durchführen

• Hedge-Arbitrage-Handel durchführen

• Emulatoren verwenden

• Alle Demokonten, die diese Arten von EAs verwenden und Handelssignale liefern, die auf der Verwendung solcher EAs basiert sind, werden gelöscht und verboten. Es werden keine Vergütungen oder Provisionen an Affiliates gemäß Absatz 2 dieser Vereinbarung gezahlt und alle damit verbundenen Affiliate-Provisionen werden gestrichen.

(3) Die anfallende Vergütung ist monatlich abzurechnen. Die Zahlungsmodalitäten sind gesondert zu vereinbaren. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen zu erheben, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

(4) Im Falle des Todes des Mitglieds gehen alle aus diesem Vertrag erworbenen Ansprüche auf den oder die gesetzlichen Erben über.

§ 3 Steuern

Der Affiliate hat die jeweils auf ihn entfallende Steuer sowie alle mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Abgaben, Gebühren und sonstigen Beiträge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen abzuführen. Sofern auf die vereinbarte Vergütung Umsatzsteuer anfällt, wird vereinbart, dass die in Anlage 1 vereinbarte Vergütung in diesem Fall die Umsatzsteuer enthält.

§ 4 Verpflichtungen der Mitglieder, Zeiteinteilung und Arbeitsort

(1) Der Affiliate unterliegt bei der Erfüllung des Vertrages und bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit im Hinblick auf die Gestaltung der Tätigkeitsprozesse bestimmten Verpflichtungen gegenüber der TTP Challenge GmbH, deren Nichteinhaltung zur Kündigung dieses Vertrages führen kann. Der Affiliate verpflichtet sich, die folgenden Verpflichtungen zu erfüllen: 3

1.1. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abkommens in seiner jeweils gültigen Fassung.

1.2. Die Einhaltung aller in seinem Hoheitsgebiet geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzdienstleistungsvorschriften, Datenschutz und Anti-Spamming-Bestimmungen).

1.3. Die Richtlinien der TTP Challenge GmbH zum Branding und zum geistigen Eigentum sind einzuhalten.

1.4. Förderung und Vermarktung in dem von der Gesellschaft festgelegten Gebiet.

1.5. In gutem Glauben zu handeln und die Aktivitäten des Mitglieds in professioneller und ordnungsgemäßer Weise und in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen durchzuführen.

1.6. Um die in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen zu erbringen, trägt der Partner alle Einrichtungs- und Betriebskosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marketing- und Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit den Leistungen, es sei denn, TTP Challenge GmbH bestimmt etwas anderes. Unter keinen Umständen haftet TTP Challenge GmbH für andere Beträge als die Vergütung des Mitglieds.

1.7. Das verbundene Unternehmen oder seine assoziierten oder zweitrangigen verbundenen Unternehmen können sich als Kunden registrieren lassen. Es liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens, ob sie berechtigt sind, eine Vergütung oder eine andere Entschädigung zu erhalten, die sich aus persönlichen Live-Konten mit dem Unternehmen ergibt.

1.8. Der Partner wird potenziellen Kunden gegenüber keine falschen Angaben über seinen Status der vertraglichen Beziehung mit der TTP Challenge GmbH und/oder ihren Konzerngesellschaften machen, und er wird keine Anlage- oder Finanzberatung oder Empfehlungen oder Versprechungen gegenüber Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen der TTP Challenge GmbH oder/und einer ihrer Konzerngesellschaften abgeben.

1.9. Der Partner ist verpflichtet, TTP Challenge GmbH auf Verlangen jederzeit wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über sich und seine Aktivitäten sowie über vermittelte Kunden zur Verfügung zu stellen. Es wird vereinbart, dass die vermittelten Kunden Kunden der TTP Challenge GmbH sind und nicht die des Affiliates.

1.10. In keinem Fall darf der Partner Marketing- oder Werbeaktivitäten in Bezug auf TTP Challenge GmbH und/oder Konzernunternehmen in einem Gebiet, Ort, Territorium oder einer Gerichtsbarkeit durchführen, die von TTP Challenge GmbH, wie von Zeit zu Zeit mitgeteilt, verboten sind.

1.11. Es wird vereinbart, dass der Partner während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit in gutem Glauben handeln muss und keine falschen und/oder irreführenden Darstellungen oder Aussagen in Bezug auf TTP Challenge GmbH oder ihre Konzerngesellschaften und die erbrachten Dienstleistungen oder die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens machen oder andere Praktiken anwenden darf, die das Image, die Glaubwürdigkeit oder den Ruf von TTP Challenge GmbH und ihren Konzerngesellschaften und Dienstleistungen beeinträchtigen könnten. Es wird weiterhin vereinbart, dass während dieser Vereinbarung die Website und/oder die mobile Anwendung und/oder die Social-Media-Kanäle des Partners, soweit der Partner über eine Website, eine mobile Anwendung, Social-Media-Kanäle oder auf andere Weise tätig ist, weder direkt noch indirekt an Aktivitäten beteiligt sein dürfen, die TTP Challenge GmbH nach eigenem Ermessen als illegal, unangemessen, anstößig, unfair oder anderweitig nachteilig für den Betrieb oder den Ruf der Websites des Unternehmens oder nachteilig für die Nutzer der Websites erachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Förderung von sexuell eindeutigem Material, Gewalt, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter oder (ii) die Verletzung von geistigem Eigentum oder anderen Eigentumsrechten Dritter oder (iii) verleumderische oder belästigende und unwahre Kommentare und Aussagen über unsere Aktivitäten und Geschäfte oder (iv) Inhalte, die verleumderisch, diffamierend, obszön, missbräuchlich, gewalttätig, bigott, hasserfüllt, illegal, pornografisch oder mit Glücksspiel verbunden sind oder zu einer Website verlinken, die dies tut, oder (v) an illegalen Aktivitäten jeglicher Art beteiligt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Darstellung illegaler Inhalte, die illegale Waren oder Dienstleistungen über die Website der Partner anbieten, (vi) die geistigen Eigentumsrechte der TTP Challenge GmbH verletzen, einschließlich Marken, Domainnamen usw., (vii) den Besuchern ihrer Website keine eindeutige Online-Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen oder (ix) Transaktionen veranlassen oder ermöglichen, die nicht in gutem Glauben getätigt werden, unter anderem mit Hilfe von Geräten, Programmen oder Robotern, oder (x) einem vermittelten Kunden direkt oder indirekt irgendeinen Anreiz bieten oder, (xi) die Eröffnung eines Kontos im Namen eines potenziellen Kunden und/oder empfohlenen Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Ausfüllen von Fragebögen oder Formularen, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, (xii) die Werbung für TTP Challenge GmbH durch mobile Anwendungen, die mit sexuell eindeutigem Material oder Glücksspiel in Verbindung stehen (nicht abschließende Liste).

1.12 Der Partner darf weder direkt noch indirekt Computerviren oder andere ähnlich schädliche oder bösartige Materialien, Viren oder Geräte an die Website, den Inhalt, die Plattform oder sonstiges Eigentum des Unternehmens übermitteln oder diese in irgendeiner Weise damit in Berührung bringen.

1.13 Der Partner wird TTP Challenge GmbH unverzüglich über alle ihm bekannt gewordenen Informationen oder Handlungen eines Dritten informieren, die TTP Challenge GmbH und/oder den Unternehmen der TTP Challenge GmbH-Gruppe, den Dienstleistungen und dem Ruf in irgendeiner Weise schaden könnten.

1.14 Der Partner erkennt an, dass es ihm nicht gestattet ist, ein Unternehmen anzumelden, das die Worte "The Trading Pit" oder "Trading Pit" oder "Trading Pit Challenge" oder "TTP" in seinem Namen enthält. Der Partner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der TTP Challenge GmbH keinen Domainnamen oder Schlüsselwörter, Suchbegriffe oder andere Identifikatoren für seine Aktivitäten mit dem Namen "The Trading Pit" oder "Trading Pit" oder einem ähnlichen Namen, der zu Verwechslungen führen kann, verwenden oder registrieren. Verstößt der Affiliate gegen das Vorgenannte, wird dies als wesentlicher Verstoß gemäß § 9 dieses Vertrages gewertet.

1.15 Der Partner darf keine Kunden werben, die in einem der Länder wohnen, die auf der schwarzen Liste der FATF-Website (www.fatf-gafi.org) als Hochrisikoländer eingestuft sind, und/oder in einem anderen Land, in dem das Unternehmen seine Dienstleistungen nicht anbietet. Der Partner darf sich nur aktiv an Bewohner der Länder wenden, die von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft angeboten werden. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Fall, dass ein vermittelter Kunde Bürger oder Einwohner eines Landes ist, das nicht von der Gesellschaft angegeben wird, oder eine Person, die auf einer Sanktionsliste einer internationalen Institution aufgeführt ist, keinen Anspruch auf eine Partnerprovision von der Gesellschaft für solche Kunden hat, es sei denn, die Gesellschaft hat vorher schriftlich ihr Einverständnis gegeben, dieses spezifische Land/diese Person einzubeziehen.

1.16 Der Partner erkennt an, dass die Vergütung für legitime Empfehlungen gewährt wird, die sich NICHT an den folgenden verbotenen Handelspraktiken beteiligt haben, wie in § 2 erwähnt.

1.17. Der Partner muss echte Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, damit die Kundenbetreuer von TTP Challenge GmbH effektiv kommunizieren können. Sollte der Partner keine echten Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder auf Aufforderungen seines Kundenbetreuers zur Kommunikation über einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach der Registrierung bei TTP Challenge GmbH nicht reagieren, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen oder das Partnerkonto zu sperren. Während der Suspendierung wird der Vergütungsplan geändert, und das Portfolio der Kunden des Affiliates bleibt im Konto des Affiliates. Der suspendierte Affiliate verdient jedoch keine Vergütung, die während der Suspendierungszeit generiert wurde.

1.18. Der Affiliate wird TTP Challenge GmbH stets wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung stellen, die von TTP Challenge GmbH von Zeit zu Zeit angefordert werden können. Der Partner erkennt an, dass er sich bewusst ist, dass er vor dem Erhalt einer Vergütung des Partners von TTP Challenge GmbH aufgefordert wird, Identifikationsinformationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich aller Informationen, die gemäß den anwendbaren Gesetzen erforderlich sind. Zu diesen Informationen gehören unter anderem Identitätsnachweis und Nachweis des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Kontaktinformationen, Website des Partners, Blogs usw. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen oder für den Fall, dass solche Dokumente digital bearbeitet zu sein scheinen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Vergütung(en) des Affiliates als nichtig zu betrachten und/oder die Geschäftsbeziehung mit dem Affiliate mit sofortiger Wirkung zu beenden.

1.19. Abgesehen von den in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen kann der Partner auch andere Dritte, wie z.B. Online-Marketing-Organisationen und/oder Website-Eigentümer und/oder -Betreiber, die potenzielle Partner von TTP Challenge GmbH sein können, als Second Tier Affiliates identifizieren und vermitteln. Diese Parteien sind unabhängige Verträge, die nicht mit dem Partner verbunden sind und den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen.

1.20. Das Marketingmaterial/ die Kommunikation des Mitglieds muss den Richtlinien entsprechen, die von der TTP Challenge GmbH von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden, sowie den hier genannten Einschränkungen. Der Partner ist verpflichtet, eine schriftliche Genehmigung von TTP Challenge GmbH einzuholen, bevor er Informationen und/oder Marketingmaterial in Bezug auf TTP Challenge GmbH und seine Dienstleistungen hochlädt. Der Partner ist nicht berechtigt, das von TTP Challenge GmbH zur Verfügung gestellte Marketingmaterial zu verändern. Falls der Partner beabsichtigt, Informationen und/oder Marketingmaterial zu ändern, die ursprünglich von der TTP Challenge GmbH genehmigt wurden, muss der Partner eine neue Genehmigung von der TTP Challenge GmbH einholen, bevor er mit solchen Änderungen fortfährt. Für den Fall, dass der Affiliate sich nicht an die oben genannten Bestimmungen hält und Marketingmaterial verwendet, das nicht von der TTP Challenge GmbH genehmigt wurde, behält sich die TTP Challenge GmbH das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die ihr gemäß dieser Vereinbarung oder den geltenden Gesetzen zur Verfügung stehen, den/die Affiliate-Link(s), der/die dem Affiliate zugewiesen wurde(n), unwirksam zu machen und den Zugang des Affiliates zum Affiliate-Dashboard sofort zu sperren und jegliche Vergütung des Affiliates zu verweigern, ohne dass der Affiliate eine Entschädigung erhält. Der Affiliate verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Ansprüche oder Forderungen gegen die TTP Challenge GmbH, ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Aktionäre und Mitarbeiter. 5

1.21. Das Marketingmaterial darf nur für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden, der in Übereinstimmung mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen von TTP Challenge GmbH und den Markenrichtlinien von TTP Challenge GmbH festgelegt wurde, die dem Material von TTP Challenge GmbH jedes Mal folgen. Es liegt in der Verantwortung des Partners, seine Website und jegliches Marketing- und Werbematerial, das ihm von TTP Challenge GmbH zur Verfügung gestellt wird, stets auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn der Partner systematisch gegen diese Verpflichtung verstößt, kann TTP Challenge GmbH die Zusammenarbeit mit ihm aussetzen oder beenden.

1.22. Der Partner muss über 18 Jahre alt sein, um an dem Partnerprogramm teilnehmen zu können.

1.23. TTP Challenge GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen oder aufgrund gesetzlicher oder lokaler behördlicher Auflagen ein Vertragsverhältnis mit einem Affiliate nicht einzugehen oder jederzeit zu beenden.

1.24. Kommerzielle Website - der Partner muss eine kommerzielle Website haben, für deren Hosting er verantwortlich ist. Die Definition einer kommerziellen Website ist subjektiv, jedoch muss die Website mehrere Seiten umfassen, Inhalte bieten, ästhetisch ansprechend sein und innerhalb der letzten 2 Jahre aktualisiert worden sein.

1.25. Videos und Chart-Bilder - Website-Videos, Chart-Bilder und/oder Screenshots, die zur Werbung für die TTP Challenge GmbH verwendet werden, müssen in erster Linie, wenn nicht sogar vollständig, auf der Website und/oder den Plattformen des Unternehmens erstellt werden.

1.26. TTP Challnege GmbH Markenpositionierung - der Partner erklärt sich damit einverstanden, die Informationsseite des Unternehmens in seine Website aufzunehmen:

1.27 Der Affiliate stimmt zu, die Bilder/Banner oder andere digitale Assets des Unternehmens auf seiner Website einzubinden

1.28. Die TTP Challenge GmbH muss auf ihrer Website als die vorgestellte, empfohlene oder bevorzugte Plattform/ Prop-Trading-Firma gegenüber allen Konkurrenzplattformen beworben werden.

1.29. TTP Challnege GmbH kann die Websites der Affiliates fortlaufend überprüfen, um sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden, und kann die Affiliates auffordern, Änderungen vorzunehmen, die sie für angemessen hält, um eine angemessene Darstellung der Marke des Unternehmens zu gewährleisten.

(2) Der Affiliate ist in seiner Zeiteinteilung und der Wahl seines Arbeitsortes bei der Erfüllung der in § 1 dieses Vertrages genannten Aufgabenbereiche völlig frei.

§ 5 Geistiges Eigentum und Markenbildung

(1) Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt TTP Challenge GmbH dem Partner eine begrenzte, widerrufliche, nicht übertragbare und nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von TTP Challenge GmbH Marketing- und Werbematerialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Banner, Werbematerialien, Inhalte, Logos, Marken, Urheberrechte, Literatur, die der Partner nur bis zur Beendigung oder zum Ablauf dieser Vereinbarung nutzen kann. Sämtliches an den Partner lizenziertes geistiges Eigentum gehört einzig und allein TTP Challenge GmbH und seinen Konzerngesellschaften und Nachfolgern und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch autorisiertes Personal von TTP Challenge GmbH nicht verwendet, übertragen oder an Dritte abgetreten werden. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt ein Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum des Unternehmens.

(2) "Geistiges Eigentum" bezeichnet unter anderem die Markenzeichen, Logos, Domainnamen, Websites, Urheberrechte, Know-how, Patente, Kundenlisten, Banner, Werbemittel, die Website und Plattformen des Unternehmens, Literatur, Geschäftsstrategien, E-Books, Tabellen und Diagramme der TTP Challenge GmbH und ihrer Tochtergesellschaften. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass er das geistige Eigentum des Unternehmens in rechtmäßiger Weise und unter strikter Einhaltung aller TTP Challenge GmbH Branding-Richtlinien, die der Partner auf der Website des Unternehmens unter www.thetradingpit.com und/oder www.affiliates.thetradingpit.com findet, und nur während der Dauer der Zusammenarbeit nutzen wird.

(3) Der Affiliate erklärt sich damit einverstanden, jegliches geistiges Eigentum des Unternehmens und Marketingmaterial auf den Affiliate-Websites ausschließlich zum Zweck der Vermarktung und Förderung der TTP Challenge GmbH-Dienste und nur WIE BESEHEN, d.h. ohne jegliche Beeinträchtigung, Manipulation oder Änderung des geistigen Eigentums von TTP Challenge GmbH, darzustellen. Jegliche unbefugte Nutzung oder Änderung des geistigen Eigentums von TTP Challenge GmbH stellt einen Vertragsbruch dar, in welchem Fall TTP Challenge GmbH sich das Recht vorbehält, diese Vereinbarung mit dem Partner sofort zu kündigen und rechtliche Schritte gegen den Partner einzuleiten.

(4) TTP Challenge GmbH kann den Partner nach angemessener Vorankündigung anweisen, die Darstellung von kreativem, materiellem oder sonstigem geistigem Eigentum von TTP Challenge GmbH zu jeder Zeit und aus jedem Grund einzustellen.

(5) Es wird vereinbart, dass die TTP Challenge GmbH der alleinige und ausschließliche Eigentümer der Datenbank mit Namen und Kontaktinformationen und allen anderen Daten von Kunden, einschließlich aktiver und potenzieller Kunden, ist. Versucht der Affiliate ohne Zustimmung von TTP Challenge GmbH direkt mit einem Kunden in Kontakt zu treten, behält sich TTP Challenge GmbH das Recht vor, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle dem Affiliate zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Vergütungen einzubehalten. TTP Challenge GmbH behält sich das Recht vor, eine solche Genehmigung jederzeit und nach eigenem Ermessen zu widerrufen, wenn dies notwendig erscheint.

§ 6 Vertraulichkeitsverpflichtung

(1) Der Affiliate ist verpflichtet, über alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der TTP Challenge GmbH sowie vertrauliche Daten der Konzerngesellschaften, z.B. der The Trading Pit AG und der The Trading Pit Champions GmbH sowie der Vertragspartner der TTP Challenge GmbH gegenüber Dritten - auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus - zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere sichert der Affiliate zu, die bestehende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht über alle Tatsachen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung mit der TTP Challenge GmbH mit ihren Vertragspartnern anvertraut oder zugänglich gemacht werden, einzuhalten.

(2) Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle Informationen, die von der TTP Challenge GmbH nicht öffentlich zugänglich gemacht werden und deren Weitergabe an nicht von der TTP Challenge GmbH autorisierte Empfänger die Geschäftsführung und den Fortbestand des Unternehmens negativ beeinflussen könnte.

(3) Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht verpflichtet sich der Affiliate, an die TTP Challenge GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von ¼ (ein Viertel) der letzten vor dem Verstoß erhaltenen Jahresvergütung zu zahlen, soweit dies zulässig ist und den Fortbestand des Verstoßes ausschließt. Es wird klargestellt, dass der Vertragsstrafenbetrag von einer dem Affiliate zum Zeitpunkt der Feststellung des Verstoßes zustehenden Vergütung abgezogen werden kann.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Affiliate erkennt hiermit ausdrücklich an, stimmt zu und verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der TTP Challenge GmbH nicht zu versuchen, auf personenbezogene Daten in Bezug auf Kunden der TTP Challenge GmbH, einschließlich potenzieller, neuer oder bestehender Kunden, zuzugreifen.

(2) Der Affiliate erkennt ausdrücklich an, stimmt zu und verpflichtet sich, jederzeit alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten.

(3) Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er bei jeder unaufgeforderten Kommunikation in jeglicher Form, wie z.B. E-Mail, Telefonanrufe, Faxe, Newsletter, Werbeaktionen, Marktaktualisierungen, Textnachrichten usw., die sich auf sein Geschäft und seine Zusammenarbeit mit TTP Challenge GmbH bezieht, sicherstellen muss, dass er die Zustimmung der Person (des Betroffenen) vor einer solchen Kommunikation erhalten hat. Darüber hinaus sollte der Affiliate keine E-Mails bezüglich der Dienstleistungen von TTP Challenge GmbH an Personen oder Einrichtungen senden, die diese Informationen nicht angefordert haben. Darüber hinaus sollte der Partner ausdrücklich darauf hinweisen, dass Dritte, die mit ihm Geschäfte machen, die betroffene Person auch direkt kontaktieren können, indem er ihr jederzeit die Möglichkeit gibt, sich dagegen zu entscheiden. Der Partner sollte allen potenziellen Kunden, die er auf die Dienstleistungen der TTP Challenge GmbH anspricht, in seiner Massenkommunikation immer die Möglichkeit geben, sich abzumelden". Der Partner verpflichtet sich, TTP Challenge GmbH im Falle eines Verstoßes gegen diesen Paragraphen schad- und klaglos zu halten und von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Darüber hinaus sind die persönlichen Daten aller potentiellen und aktiven Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, alle Kundenlisten, Eigentum der TTP Challenge GmbH und ihrer Konzerngesellschaften, und der Partner darf sie nicht außerhalb der Zwecke und nach Beendigung dieses Vertrages verwenden oder davon profitieren.

(5) Die TTP Challenge GmbH kann dem Affiliate nach eigenem Ermessen Berichte und Statistiken (Impressions, Klicks, Click-Through-Raten, Conversions und Conversion-Raten) und damit verbundene Gebühren- und Zahlungsinformationen zur Verfügung stellen. Der Affiliate hat keinen Zugang zu den persönlichen Daten der betroffenen Person, d.h. zu den persönlichen Daten der aktiven und/oder potentiellen Kunden, gemäß den Datenschutzbestimmungen. Jeglicher Zugang zu Daten wird in einem verschlüsselten und nicht identifizierbaren Format ausschließlich für Zahlungs- und Statistikzwecke gewährt.

§ 8 Haftung des Mitglieds

(1) Der Affiliate haftet gegenüber der TTP Challenge GmbH für die Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen.

(2) Der Affiliate haftet gegenüber der TTP Challenge GmbH auch für die Einhaltung der regulatorischen Grenzen in Bezug auf seine Tätigkeit.

(3) Für den Fall einer Inanspruchnahme der TTP Challenge GmbH aufgrund eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Affiliates - unabhängig davon, ob es sich um zivilrechtliche Ansprüche oder aufsichtsrechtliche Sanktionen handelt - verpflichtet sich der Affiliate, die TTP Challenge GmbH insoweit vollständig schad- und klaglos zu halten.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von jeder Partei mit oder ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

(2) Die TTP Challenge GmbH ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und/oder eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) über das Vermögen des Tochterunternehmens ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

b) der Affiliate seine nach § 6 und 7 normierte Verschwiegenheitspflicht und das Gebot des Datenschutzes verletzt.

c) der Partner in erheblichem Maße gegen den Verhaltenskodex der TTP Challenge GmbH und eine der in § 4 und 2 genannten Verpflichtungen verstößt.

(3). Folgen der Beendigung

Bei Ablauf oder Beendigung dieses Abkommens:

(a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, jegliches Eigentum von TTP Challenge GmbH, das sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindet, an TTP Challenge GmbH zurückzugeben;

(b) Der Partner muss die Darstellung von Eigentum der TTP Challenge GmbH auf seiner Website oder anderweitig unverzüglich einstellen und

(c) werden alle an den Partner lizenzierten Rechte automatisch widerrufen.

(4) Ungeachtet des Vorstehenden hat der Partner Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages aufgelaufene Vergütung. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Partner gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen hat.

(5) Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann TTP Challenge GmbH die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und TTP Challenge GmbH behält sich das Recht vor, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts Schadensersatz für alle Verluste, Schäden oder Haftungen zu verlangen, die dem Partner im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß entstanden sind, und zwar auf der Grundlage des Vertrags- oder Deliktsrechts und/oder aller anwendbaren Gesetze.

(6) Die TTP Challenge GmbH behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung oder jegliche Rechte des Mitglieds, die es gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung besitzt, aufgrund von Fehlverhalten, Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften oder anderen wichtigen Ereignissen, einschließlich Liquidation oder Insolvenz des Mitglieds, wie in Klausel (2) dieses Absatzes angegeben, fristlos zu kündigen oder auszusetzen. Eine solche Beendigung liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens.

§ 10 Freier Dienstleistungsvertrag

(1) Nach dem Willen der Vertragsparteien begründet dieser Vertrag ein Vertragsverhältnis zwischen der TTP Challenge GmbH und einem Selbstständigen. Diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass ein echtes Arbeitsverhältnis oder ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Der guten Ordnung halber stellen die Vertragsparteien fest, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendung finden.

(2) Der Affiliate bestätigt, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß gemacht zu haben und verpflichtet sich, der TTP Challenge GmbH etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Vergütungszahlungen, die der TTP Challenge GmbH aufgrund falscher Angaben des Affiliates zufließen, sind der TTP Challenge GmbH auf Verlangen unverzüglich zu erstatten.

(3) Da der Affiliate gemäß § 1 (4) dieses Vertrages nur berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, für die TTP Challenge GmbH tätig zu werden, besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Dem Affiliate ist bekannt, dass die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage dieser Sozialversicherungsfreiheit erfolgt. Sollte daher - aus welchen Gründen auch immer - der zuständige Sozialversicherungsträger in Liechtenstein dennoch eine Sozialversicherungspflicht annehmen, verpflichtet sich das Mitglied, der TTP Challenge GmbH den auf ihn entfallenden Arbeitnehmeranteil (einschließlich der Nebengebühren, Beitragszuschläge, Verzugszinsen und ähnlicher Abgaben) zu erstatten.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem liechtensteinischen Recht.

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird - soweit zulässig - die Zuständigkeit des Fürstlichen Bezirksgerichts oder des Fürstlichen Obergerichts in Vaduz vereinbart.

(3) Diese Vereinbarung ersetzt alle bisher bestehenden Vereinbarungen; Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

(4) Abtretung. Alle Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Nachfolger, Abtretungsempfänger und gesetzlichen Vertreter verbindlich und kommen ihnen zugute. Der Partner ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TTP Challenge GmbH an Dritte abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

(6) Sollten zum besseren Verständnis Übersetzungen dieser Vereinbarung in andere Sprachen angefertigt werden, so wird vereinbart, dass nur diese deutsche Fassung rechtsverbindlich ist.

Anhang 1: Dienstbezüge

1) Der Affiliate erhält für seine Tätigkeit einen prozentualen Anteil an den Einnahmen und Gewinnen der The Trading Pit Challenge GmbH, die diese aufgrund der mit den vom Affiliate vermittelten Kunden abgeschlossenen Verträge sowie der darauf basierenden Transaktionen erhält.

2) Der übliche Provisionssatz beträgt 10%. Etwaige Sonderkonditionen in Bezug auf die Vergütung werden in einem gesonderten Nachtrag zu diesem Vertrag vereinbart. Einwendungen gegen eine Provisionsabrechnung müssen gemäß der Affiliate-Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Abrechnung als akzeptiert.

3) Die Trading Pit Challenge GmbH behält sich das Recht vor, gegebenenfalls von der Gesamtsumme der vom Partner erzielten Provisionen den entsprechenden Betrag abzuziehen, der von den vermittelten Kunden durch missbräuchliches Handeln wie Latenz-Arbitrage und/oder andere Strategien, die unsere Broker als missbräuchlich ansehen, erzielt wurde. 9

4) Gemäß der Affiliate-Vereinbarung ist die Vergütung des Affiliates erst dann fällig, wenn die monatliche Rechnung an The Trading Pit Challenge GmbH vom Affiliate erstellt und eingereicht wurde und bei der Gesellschaft eingegangen ist.